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Freistil/Kopftuchverbot in Bayern ist nicht verfassungswidrig
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FFC5D5 EE1289 die Verfassung constitution der Verein association mit Sitz in based in ein Gesetz verabschieden (to) adopt a law jn. beklagen (to) sue so. ein Gesetz verletzen (to) infringe a law etw. verbieten (to) prohibit sth. sich berufen auf (to) refer to zum Ausdruck bringen (to) express js. Meinung / Überzeugung / ... teilen (to) share so.'s opinion / conviction / ...
Kopftuchverbot in Bayern ist nicht verfassungswidrig ban on Muslim headscarves in Bavaria is not unconstitutional 16. Januar 2007 Woman in Tunisia.jpg Advanced Das bayerische Verfassungsgericht Bavarian Constitutional Court hat am heutigen Montag die Popularklage popular plaint; a legal action that can be brought by any citizen der Islamischen Religionsgemeinschaft gegen das Kopftuchverbot ban on Muslim headscarves abgewiesen. Damit so dürfen muslimische Lehrerinnen auch in Zukunft in bayerischen Schulen kein Kopftuch tragen.
Die Islamische Religionsgemeinschaft, ein Verein der Verein association mit Sitz in based in Berlin, hatte gegen das am 11. November 2004 mit den Stimmen der CSU-Mehrheit verabschiedete Gesetz ein Gesetz verabschieden (to) adopt a law geklagt (to) sue, weil sie darin eine massive Beeinträchtigung die Beeinträchtigung impairment, damnification der Religionsfreiheit die Religionsfreiheit freedom of religion der Muslime sah. Außerdem moreover verletze verletzen here: (to) infringe das Gesetz den Grundsatz der Gleichbehandlung der Grundsatz der Gleichbehandlung principle of equal treatment, da because das Gesetz zwar allgemein das Tragen äußerlich sichtbar outwardly visibleer religiöser Symbole und Kleidungsstücke verbietet verbieten (to) prohibit, die Ordenstracht habit (of nuns etc.) von Nonnen die Nonne nun jedoch ausgenommen ist. Der Verein hielt das Gesetz daher für verfassungswidrig.
In der Urteilsbegründung die Urteilsbegründung reasons for the judgment beriefen sich sich berufen auf (to) refer to, (to) base oneself on die Richter auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003, in dem entschieden worden war, dass für ein Kopftuchverbot eine gesetzliche Regelung in den einzelnen Bundesländern notwendig sei notwendig sein (to) be required. Diese gesetzliche Grundlage habe der Freistaat Bayern geschaffen. Zudem müsse das Recht auf die freie Ausübung der Religion free exercise of religion im Kontext mit anderen verfassungsmäßig consitutional geschützten Rechten gesehen werden und auch die Religionsfreiheit von Schülern und Eltern beachtet werden, die die von der Lehrkraft die Lehrkraft teacher zum Ausdruck gebrachte zum Ausdruck bringen (to) express Überzeugung nicht teilen jemandes Überzeugung teilen (to) share someone's conviction.
Der bayerische Lehrerinnen und Lehrer-Verband (BLLV) und das bayerische Kultusministerium begrüßten die Entscheidung. So sagte der Präsident des BLLV, Albin Dannhäuser: „Schulen müssen Orte sein, an denen Toleranz und gegenseitiger Respekt gelebt werden.“
Das Tragen eines Kopftuches ist muslimischen Lehrerinnen außer in here: not only in Bayern auch in mehreren anderen Bundesländern verboten. Als erstes Bundesland verabschiedete Baden-Württemberg Anfang Juni 2004 ein neues Schulgesetz, in dem das Tragen des Kopftuchs gesetzlich untersagt jm. etw. gesetzlich untersagen (to) enjoin so. from doing sth. war. Dieser Regelung die Regelung rule widersprach widersprechen (to) contradict aber im Juli 2006 das Stuttgarter Verwaltungsgericht das Verwaltungsgericht administrative court mit der Begründung, dass on the grounds that der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt werde, da die Ordenstracht für Nonnen weiterhin erlaubt sei. Eine Stuttgarter Grund- die Grundschule elementary school, preparatory school und Hauptschul die Hauptschule secondary schoollehrerin darf nun weiterhin etw. weiterhin tun (to) continue doing sth. im Unterricht ihr Kopftuch tragen. Als bisher hitherto letztes Bundesland verabschiedete Nordrhein-Westfalen ein Kopftuchverbot. Berlin erließ das strikteste Gesetz, dort sind auch christliche und jüdische religiöse Symbole verboten.
Kopftuchverbot in Bayern ist nicht verfassungswidrig Adapted from: Wikinews: Kopftuchverbot in Bayern ist nicht verfassungswidrig. 15 Jan. 2007 License: CC-BY-2.5
Symbolism in German schools In German schools, influencing children in a political or religious way is strictly forbidden. That does not only refer to actively spreading propaganda material but also to passively displaying meaningful symbols. In this case, many complex questions have to be dealt with. What is a Muslim headscarf: a religious symbol or only a piece of clothing? What is more severe: a possible subtle influence on school children or the infringement of the teacher's religious freedom? The Kopftuchstreit forms part of a whole bunch of problems in connection to Islamism in Germany.
Category:German texts